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1. Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr zwischen Christoph Seifert - Holzblasinstrumente, im Folgenden "Der Holzbläser" genannt, und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit "Der Holzbläser", auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung beider Vertragspartner wirksam.

2. Versand

Der Versand erfolgt ausschliesslich zu Lasten und Gefahr des Empfängers. Erstlieferungen erfolgen immer per Nachnahme, durch die weitere Entgelte entstehen.
  

Bei Vorauskasse erhalten Sie ab 2 % Skonto auf alle Instrumente und das Zubehör. Reparaturen sind sofort zur Zahlung fällig.

C4/C5 Versandtasche und bis 50€ Warenwert: 3,00€
Fracht Inland (bis 5kg) und bis 50€ Warenwert: 6,50€ sonst kostenfrei
Express Inland (bis 5kg): 25,50€
 
Transportversicherungen (Inland): bis 2500,00€ = 9,30€
Transportversicherungen(Inland): über 2500,00€ = 19,10€

3. Leasing


Bei Leasinginstrumenten mit einem Verkaufswert bis 1.999,99 € wird eine Rate von 35€ im Monat berechnet. Bei Mietinstrumenten von 2.000,00 € bis 2.999,99 € wird eine Rate von 55€ im Monat berechnet. Ab 3.000,00 €  bis 4299,99€ kostet die monatliche Rate dann 95€. Über 4300€ entstehen dann Kosten in Höhe von 135€. Die Leasinggebühr ist immer monatlich im Voraus zu zahlen, die Leasingverträge sind zeitlich begrenzt. Einmalige Kaution von 175,00€ wird als Sicherung hinterlegt. Bei Übernahme des Instrumentes oder eines anderen Instrumentes aus unserem Angebot erfolgt eine Anrechnung der geleisteten Leasingraten (Anrechnung variabel nach Laufzeit). Maximale Laufzeit 12 Monate. Monatlich kündbar. Näheres entnehmen sie unseren speziellen Leasingkonditionen.

4. Gewährleistung

"Der Holzbläser" übernimmt die Gewährleistung für die gesetzlich, vorgeschriebene Dauer, sofern keine längere Gewährleistung vereinbart ist, oder seitens des Herstellers eine längere Gewährleistungsdauer gewährt wird.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von "Der Holzbläser". Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang weder zu verpfänden noch zur Sicherheit zu übereignen.

6. Schlussbestimmungen

Im kaufmännischen Verkehr ist Hamburg der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten. "Der Holzbläser" ist jedoch nach seiner Wahl berechtigt, Klage beim Gericht des Wohn- und Geschäftssitzes des Auftraggebers einzureichen.
 
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
 
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.